Presse Service

12.08.2010

"Tür auf, Polizei!" Der stellvertretende Innenminister Sergej Bulawin hat für die Russische Zeitung den Gesetzentwurf "Über die Polizei" vorgestellt

 "Russische Zeitung": Sergej Petrowitsch, wie teuer w3ird sich die Umbenennung der Miliz in die Polizei erweisen? Wir haben schon eine Erfahrung der Umbenennung der Verkehrsmiliz (GAI) in die staatliche Inspektion der Straßenverkehrssicherheit (GIBDD). Man hatte die Rangstreifen auf den Uniformen, die Schilder, die Formblätter, die Dienstausweise zu ersetzen. Gibt es irgendwelche Vermutungen, wie viel Geld in Anspruch genommen sein wird?

Sergej Bulawin: Bis jetzt haben wir den entsprechenden Kostenanschlag noch nicht aufgestellt. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird noch ab dem 1. Januar 2011 beabsichtigt, und für die Umbenennung wird es noch ein Jahr geben. Die Umbenennung wird auch allmählich erfolgen. Selbst wenn irgendwo eine Zeitlang der Schild "Abteilung der Miliz" hängen wird", ist es kein Verbrechen. Die Hauptsache ist die gute Arbeit.

 

"RZ": Was werden wir nun denn haben, eine Abteilung der Miliz oder ein Polizeirevier?

Bulawin: ich glaube, es handelt sich um sine Polizeiabteilung. Es ist nicht so wichtig. Die Hauptsache ist die Wirksamkeit, die Funktionalität, damit sich die Bewohner des Bezirkes in Sicherheit fühlten.

 

"RZ": Werden die speziellen Dienstgrade in der Polizei erhalten bleiben?

Bulawin: Ja, wir wollen sie erhalten. Das sind bestimmte Stufen des Dienstes des Polizeiangehörigen, er soll die möglichen Aussichten der dienstlichen Tätigkeit und des Berufswachstums kennen. Außerdem, gibt es die speziellen Grade in den Polizeibehörden fast aller Länder. Das ist eigentlich die allgemeingültige Praxis, und wir haben keine objektive Gründe, sie abzulehnen.

 

"RZ": Wird das neue Gesetz helfen, das Vertrauen der Menschen zu den Ordnungsschützern zurück zu gewinnen?

Bulawin: Das ist das Hauptziel der Neuerung des Systems des Innenministeriums. Selbstverständlich kann die Annahme eines neuen Gesetzes das Verhalten zu den Organen der Rechtsordnung plötzlich nicht ändern. Vieles hängt vor allem von den Mitarbeitern ab. Die Bürger sollen sich gut geschützt fühlen, ruhig arbeiten, lernen, sich erholen. Das ist das Hauptziel unserer Tätigkeit. Und das neue, moderne Gesetz wird zur Errungenschaft dieses Ziels beitragen.

 

"RZ": Was wird sich in der Arbeit der Mitarbeiter der Behörden für innere Angelegenheiten grundsätzlich ändern?

Bulawin: Das neue Gesetz wird die Forderungen zum Mitarbeiter der Polizei, seinen Pflichten, des Rechten, sowie den Verboten im Rahmen seiner Dienstlaufbahn konkret vorsehen. Zusammen mit anderen Bemühungen, einschließlich der Maßnehmen, die schon ergriffenen sind oder werden, wird es ermöglichen, die Berufsleistungsfähigkeit wesentlich des Ordnungsschützers wesentlich zu erhöhen. Die Menschen, die dazu nicht bereit sind, werden eine Auswahl zwischen dem Dienst bei der Polizei und der Arbeit außerhalb des Systems des Innenministeriums machen. Aber diese Aufgabe sollen wir noch durch soziale Garantien abstützen, damit die Mitarbeiter der Polizei würdig leben können.

 

"RZ": Wird jeder gewöhnliche Mensch sich an die Polizeiabteilung mit einem beliebigen Problem wenden dürfen, oder wird es einen deutlichen Kompetenzbereich geben, wo man sich bei einigen Problemen an die Polizisten wenden darf und bei anderen nicht darf?

Bulawin: Die Praxis zeigt, dass sich die Menschen an die Behörden für innere Angelegenheiten in Bezug auf ganz verschiedene Fragen wenden, die oft außerhalb unseres Kompetenzbereiches sind. Der Bezirksbevollmächtigte der Miliz ist bisweilen wir ein Milizionär, sowie ein Erzieher, ein Psychologe, oder ein Rechtsberater zugleich tätig. Die Menschen wenden sich an uns um Hilfe, und wir sind verpflichtet, diese Hilfe zu leisten. Deshalb werden wir den Diensthabenden in den Polizeiabteilungen empfehlen, den Menschen zur Lösung der vorhandenen Probleme jede mögliche Hilfe zu leisten.

 

"RZ": Junge Bewerber auf den Diensteintritt oder auf das Studium sind der sorgfältigen Prüfung, einschließlich mit einem Lügendetektor ausgesetzt. Werden sie denn den Eindruck nicht bekommen, dass man ihnen gleich von Anfang an nicht traut?

Bulawin: Wenn Sie den Polygrafen meinen, wird er sowohl bei uns, als auch in vielen anderen Ländern seit langem verwendet, und hat schon seine Wirksamkeit bewiesen. Wenn der Bewerber auf den Dienst nichts zu verbergen hat, ist er bereit, eine beliebige Prüfung zu bestehen. Außerdem, soll man den jeden Bewerber, den wir in den Dienst nehmen, prüfen. Es handelt sich um die Prüfungen, ob man irgendwann unter Berücksichtigung der Miliz war, ob man eine Vorstrafe oder andere Probleme mit dem Gesetz einst gehabt hat. Das sind minimale und notwendige Forderungen zur Versorgung der eigenen Sicherheit.

 

"RZ": Werden sich die Kriterien der Einschätzung der Arbeit der Polizei ändern?

Bulawin: Eines der Hauptkriterien der Beurteilung der Arbeit der Unterabteilung der Polizei und ihres Leiters wird die öffentliche Meinung der Bürger sein, die auf dem bedienten Territorium wohnen. Die negative Meinung der Bürger kann ein Anlass zur Entlassung aus der Polizei sein. Nun wird jeder Vorsteher verpflichtet sein, die Tätigkeit der Untergeordneten unter strenger Kontrolle zu halten.

 

"RZ": Wie wollen Sie die öffentliche Meinung studieren?

Bulawin: Es gibt verschiedene Weisen und Verfahren der Analyse. Es gibt eine Menge der unabhängigen soziologischen Dienste, die die Umfragen durchführen. Natürlich, werden sowohl die Ergebnisse der soziologischen Forschungen und der von spezialisierten Organisationen durchgeführten Umfragen berücksichtigt werden. Wir werden die Erklärungen und die Klagen der Bürger analysieren. Wir können auch geheime Prüfungsverfahren, sowie eigene soziologische Umfragen in Gebrauch nehmen. Wenn wir sehen, dass sich die Bürger geschützt fühlen, ist es für uns die Hauptkennzahl der guten Arbeit des Vorstehers der territorialen Polizeibehörde.

 

"RZ": Und welche soziale Garantien sind zum Gesetzentwurf eingetragen?

Bulawin: Im Gesetzentwurf haben wir alle vom geltenden Gesetz "Über die Miliz" vorgesehenen Garantien vorbehalten. Das ist eine Verfassungsnorm, man darf nicht die Gesetze annehmen, durch die die von anderen Gesetzen vorgesehenen Rechte der Bürger aufgehoben werden. Der Präsident der Russischen Föderation D.A. Medwedew hat den Beschluss gefasst, ein Zusatzgesetz vorzubereiten und anzunehmen, in dem die Bedingungen der Dienstgehälter der Mitarbeiter und den ganzen Komplex der Ermäßigungen und der sozialen Garantien regeln wird.

 

"RZ": Im Gesetz habe ich nichts über die Versorgung der Verkehrssicherheit, ausschließlich des Luftverkehrs. Wird die Polizei auch die Eisenbahnen, die Wasserstraßen beschützen?

Bulawin: Der Gesetzentwurf sieht die Pflicht der Miliz vor, gegen alle Verbrechen zu kämpfen, einschließlich der Verbrechen im Verkehr. Unbedingt, bleibt die Verkehrspolizei nach wie vor tätig. Aber zur Zeit modernisieren wir sie. Wir haben eine optimale Struktur geschaffen, die den Aufgaben des wirksamen Schutzes der öffentlichen Ordnung und des Kampfes gegen die Kriminalität besser entspricht.

 

"RZ": Was sollen die Mitarbeiter nach den Kürzungen und den Entlassungen tun? Werden sie nicht einfach aufs Pflaster geworfen sein? Dabei handelt es sich um erfahrene Experten und mutige Menschen, die mit allen Hunden gehetzt sind. Gibt es ein Programm, das die berufliche Rehabilitierung dieser Menschen vorsieht, damit sie sich ins bürgerliche Leben gut integrieren?

Bulawin: Solche Menschen sollen überhaupt auf Pflaster nicht geworfen werden. Wenn die Menschen ehrliche, anständige Spezialisten sind, wieso sollen wir auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten verzichten? Wir werden erfahrene und ehrliche Spezialisten nicht entlassen. Wir werden die Menschen abhalftern, die die Gesetze verletzen, die sich nicht ändern wollen. Betreffs der sozialen Anpassung der Menschen nach der Entlassung, ist bei uns ein Sonderausschuss unter Leitung des stellvertretenden Innenminister Sergej Gerassimow geschaffen worden. Er wird sich mit der Arbeitsbeschaffung der der Entlassung unterliegenden Menschen beschäftigen.

 

"RZ": Jetzt haben Sie den Gesetzentwurf "Über die Polizei" veröffentlicht. Die Menschen wird ihre Anträge stellen. Wann werden Sie sie besprechen, die Ergebnisse zusammenzufassen?

Bulawin: Bis zum 15. September dieses Jahres werden wir alle Informationen und Anträge sammeln. Wir haben schon Tausende Mitteilungen mit verschiedenen Vorschlägen bekommen. Die Menschen besprechen den Gesetzentwurf sehr aktiv, wir analysieren die Informationen so schnell wie möglich. Daran nehmen auch der Organisationsausschuss und der Expertenrat teil. Auch das Rechtsamt des Ministeriums, wo hochqualifizierte Juristen arbeiten, wird den Gesetzentwurf nacharbeiten. Nach der Vollendung der Erörterung, werden wir die Mitteilungen gruppenweise anordnen und dem Staatsoberhaupt berichten.

 

"RZ": Würden Sie über die Ergebnisse auch unseren Lesern berichten?

Bulawin: Natürlich, werde ich nach dem Vortrag in Ihrer Schriftleitung über die Ergebnisse der Erörterung und des Treffens mit dem Präsidenten berichten.

 

"Die Russische Zeitung": Föderale Ausgabe Nr. 5257 (178) vom 12. August 2010

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